Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds beantragen

    Ausländische Investmentfonds können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.

    Description

    Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 
    Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig. 
    Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

    • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
    • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
    • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist. 
       

    Contact person

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Address

    address

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Save contact

    Opening hours

    Monday 09:00 - 16:00 Tuesday 09:00 - 16:00 Wednesday 09:00 - 16:00 Thursday 09:00 - 16:00 Friday 09:00 - 16:00

    Contact

    Internet

    Keywords

    BZSt

    Version

    Technisch geändert on 20.01.2026

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    Für die Antragstellung reichen Sie ein: 

    • Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds 
    • Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.
    • Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.
    • Statusbescheinigung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über 
      • die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oder
      • Befreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger 
    • gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis 
    • gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden.

    Forms

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Prerequisites

    Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

    • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
    • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
    • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Procedure

    Sie können den Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer per Post, E-Mail oder Fax beim BZSt stellen:

    • Laden Sie das Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds herunter und füllen Sie es komplett aus. 
    • Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax mit allen erforderlichen Unterlagen an das BZSt. 
    • Das BZSt prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Ihnen mit Rückfragen. 
    • Sie erhalten einen Bescheid. 
    • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
       

    Deadlines

    Application deadline: 2 years (Der Antrag muss innerhalb von 2 Jahren nachdem das Geschäftsjahr des Investmentfonds abgelaufen ist, gestellt werden. Liegen zwischen dem Zugang eines Antrags auf Erteilung einer Statusbescheinigung als Investmentfonds oder eines Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung und der Entscheidung über diesen Antrag mehr als 6 Monate, verlängert sich die Antragsfrist entsprechend. In anderen Fällen kann die Antragsfrist nicht verlängert werden. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn Sie die Unterlagen nicht innerhalb der Antragsfrist einreichen.)

    Processing time

    3 to 6 months

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.: Fee free of charge

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium der Finanzen (BMF) on 21.03.2023

    Version

    Technisch geändert on 26.02.2025

    Keywords

    Federal Central Tax Office

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English