Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr beantragen

    Wenn Sie Personal im Gefahrgutbereich Luftverkehr schulen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung und gegebenenfalls einen Qualifikationsnachweis.

    Description

    Wenn Sie Gefahrgutschulungen im Luftverkehr durchführen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung. Diese muss die Schulungsorganisation vor der ersten Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Sie beantragen. Das LBA prüft den Antrag und erteilt Ihnen die Zulassung zum Ausbilden.

    Mit der Ausbildungszulassung sind Sie berechtigt, die beantragten Module zu unterrichten.

    Zur Durchführung von Grund- und Wiederkehrenden Gefahrgutschulungen im Bereich Gefahrguttransport Luftverkehr müssen Sie innerhalb von 24 Monaten mindestens 2 Schulungen durchführen, um Ihre Zulassung aufrechtzuerhalten.

    Wenn Sie Gefahrgutschulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt umfassende Kenntnisse in der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen. Dazu müssen Sie vor der ersten Schulung einen schriftlichen Qualifikationsnachweis in Form einer Prüfung erbringen.

    Sie können die Prüfung für den Qualifikationsnachweis maximal 3 Mal antreten. Zwischen dem 1. und 2. Versuch müssen mindestens 4 Wochen, zwischen dem 2. und 3. Versuch mindestens 6 Monate liegen.

    Online service

    Apply online for instructor approval and proof of qualification for dangerous goods in air transport

    ID: B100019_116418091

    Description

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    Identification

    • electronic identification using national eID means - identity card
    • electronic identification using national eID means – software certificate
    • electronic identification using notified eID means of other EU member states

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Contact person

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Address

    address

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Save contact

    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 06.08.2025

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32

    Address

    postal address

    Kelsterbacher Straße 23

    65479 Raunheim

    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 29.10.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    Folgende Unterlagen müssen Sie für die Ausbilderzulassung einreichen:

    • Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
    • berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
      • andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
      • Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis über die Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr für die beantragten Module (ohne Module A, C und F)
    • zusätzlich erforderliche Unterlagen für Module A, C, und F: 
      • Nachweis über die umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
      • Zertifikat des Qualifikationsnachweises

    Folgende Unterlagen müssen Sie für den Qualifikationsnachweis einreichen:

    • Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
      • Qualifikationsnachweis A: gültiges Zertifikat Modul A oder F (alle Gefahrenklassen)
      • Qualifikationsnachweis C: gültiges Zertifikat Modul C oder F (alle Gefahrenklassen)
      • Qualifikationsnachweis F: gültiges Zertifikat Modul F (alle Gefahrenklassen)
    • zusätzlich erforderlich, wenn Sie die Prüfung erstmalig ablegen:
      • Nachweis über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
      • berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
      • andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
      • Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung

    Prerequisites

    • Sie müssen die Ausbilderzulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit beantragen. 
    • Wenn Sie für Grund- und Wiederkehrende Gefahrgutschulungen ausbilden möchten, müssen Sie
      • über angemessene didaktische und fachliche Fähigkeiten verfügen und
      • erfolgreich eine Gefahrgutschulung für das zu schulende Modul absolviert haben.
    • Wenn Sie ausbilden und Schulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie zusätzlich
      • umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen und
      • vor erstmaliger Durchführung einer Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form absolvieren. 
    • Widerspruch

    Procedure

    • Sie können die Ausbilderzulassung und den Qualifikationsnachweis online über das Bundesportal oder schriftlich beantragen.

    Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
      • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Möglich sind die Dateiformate PDF, DOC, JPEG und PNG mit maximal 10 Megabyte pro Datei.

    Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis schriftlich beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
    • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn vorzugsweise per EMail zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das LBA.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
    • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen:
      • eine Bestätigung
      • einen Kostenbescheid
    • Sie bezahlen die Kosten.

    Deadlines

    Period of validity: 2 years (Die Ausbilderzulassung wird einmalig erteilt und alle 2 Jahre durch gültige Zertifikate und Nachweis der Durchführung von mindestens 2 Schulungen innerhalb von 24 Monaten aufrechterhalten.)

    Period of validity: 5 years (Der Qualifikationsnachweis muss vor Ablauf von 5 Jahren wiederholt werden.)

    Application deadline: 3 months (Wenn Sie die Wiederholungsprüfung beantragen, muss Ihr Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf des Qualifikationsnachweises beim LBA eingegangen sein.)

    Objection deadline: 1 month (Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch beim LBA einlegen.)

    Costs

    Die Anmeldung zur Ausbilderzulassung ist kostenfrei.

    Anmeldung zum Qualifikationsnachweis. Für die Ablegung des Qualifikationsnachweises beim Luftfahrt-Bundesamt werden Kosten erhoben für: - Speditionsangestellte, die an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt sind - Angestellte von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, die gefährliche Güter annehmen Die Gebühren können per Überweisung bezahlt werden.: Fee 500,00 EUR

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) on 16.07.2024

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    Training, Education, Dangerous goods

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English