Chargenfreigabe von Impfstoffen als Tierarzneimittel beantragen

    Sie möchten in Deutschland zugelassene Impfstoffe als Tierarzneimittel auf den Markt bringen? Dann müssen Sie eine Chargenfreigabe beim Paul-Ehrlich-Institut beantragen.

    Description

    Bevor Sie eine immunologische Tierarzneimittelcharge für den deutschen Markt bereitstellen können, muss diese geprüft und freigegeben werden. Die staatliche Chargenprüfung für immunologische Tierarzneimittel führt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durch. Möchten Sie ein In-vitro-Diagnostikum zulassen und eine Charge freigeben lassen, dann müssen Sie sich mit einem eigenen Antrag an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wenden.

    Zu den immunologischen Tierarzneimitteln, die eine Chargenfreigabe benötigen, gehören:  

    • Impfstoffe
    • Sera
    • Immunmodulatoren
    • Tuberkuline

    Wie werden die Impfstoffe geprüft?

    Das PEI überprüft zunächst Ihre eingereichte Dokumentation zur Charge (Official Batch Protocol Review, OBPR). Bei bestimmten Impfstoffen folgt im Anschluss eine experimentelle Chargenprüfung der von Ihnen eingesendeten Chargen (Prüfmuster).

    Ob das PEI nur Ihre Dokumentation prüft oder auch eine experimentelle Chargenprüfung durchführt, entscheidet es nach einer Risikoabschätzung auf Basis des EU-Verwaltungsverfahrens zur Chargenprüfung von immunologischen Tierarzneimitteln gemäß Artikel 128 der Verordnung (EU) 2019/6. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:

    • die möglichen Risiken des Mittels für die Gesundheit von Mensch und Tier
    • die Erfordernisse der Bekämpfung von Tierseuchen
    • die Produkteigenschaften des Impfstoffes
    • die Risiko-Nutzen-Abwägung

    Die Risikoabschätzung der zuständigen Stelle richtet sich nach den europäischen Richtlinien zur Chargenprüfung (Official Control Authority Batch Release, OCABR Guidelines).

    Wenn Ihre Charge die in der Zulassung Ihres Arzneimittels festgelegten Kriterien erfüllt, erhalten Sie vom PEI einen nationalen Freigabebescheid und/oder ein EU-Zertifikat, falls beantragt, per Briefpost oder Sie können beides im PEI-C Rebuild abrufen.

    Welche europäischen Standards gibt es?

    Die Chargenprüfung ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz einheitlich geregelt. Sie erfolgt nach den Regeln der amtlichen Arzneimittelkontrolllabore (Official Medicines Control Laboratories, OMCL).

    Diese Labore haben sich zu einem Netzwerk unter Leitung des Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimitteln (European Directorate for the Quality of Medicines, EDQM) zusammengeschlossen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist als staatliches Kontrolllabor im OMCL-Netzwerk vertreten.

    Wenn Ihre Charge bereits durch ein Labor im OMCL-Netzwerk freigegeben wurde, wird sie anerkannt und deshalb schneller auch in Deutschland freigegeben. Möchten Sie Ihre Chargen von Deutschland aus auch in andere Staaten des OMCL-Netzwerks vertreiben, dann können Sie vom PEI ein EU-Zertifikat zu diesem Zweck beantragen.

    Online service

    Applications for batch release PEI-C Rebuild

    ID: B100019_105002141

    Description

    You can submit applications for state batch testing and release electronically via the PEI-C Rebuild online service. This includes regular applications for the EU certificate, batch release and the national decision on batch release.

    Use this service online

    Payment methods

    • Transfer

    Trust level

    You need an Elster certificate with password to use this online service (trust level: substantial).

    further information on the level of trust for online services

    Identification

    • electronic identification using national eID means – software certificate

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Contact person

    Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Abteilung Veterinärmedizin

    Address

    address

    Paul-Ehrlich-Straße 51-59

    63225 Langen (Hessen)

    Save contact

    Opening hours

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 09.11.2022

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Paul-Ehrlich-Institut (PEI), PEI-C Rebuild

    Contact

    Version

    Technisch geändert on 09.11.2022

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Required documents

    • Antrag auf Chargenfreigabe
    • Herstellungs- und Prüfprotokolle
    • Prüfmuster der hergestellten Chargen

    Wenn die Charge in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) freigegeben wurde:

    • Bescheinigung über die Freigabe (EU-Zertifikat) zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen

    Forms

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Prerequisites

    Immunologische Tierarzneimittel dürfen in Deutschland nur auf den Markt gebracht oder angewendet werden, wenn sie vom PEI oder von der Europäischen Union zugelassen worden sind.

    Die von Ihnen zugesendeten Chargen müssen die in der Zulassung des Tierarzneimittels festgelegten Kriterien erfüllen in Bezug auf

    • Qualität,
    • Sicherheit und
    • Wirksamkeit.
    • Widerspruch
      • weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Procedure

    Sie können die Chargenfreigabe online oder per Post und in Ausnahmefällen per E-Mail beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den OnlineDienst PEI-C Rebuild auf
      • Um PEI-C Rebuild nutzen zu können, ist eine Registrierung nötig, die mit der Anwendung RuBen durchgeführt wird.
      • Mit RuBen registrieren Sie Ihr Unternehmen und können anschließend für Ihr Unternehmen eine selbstverwaltete Benutzerverwaltung einrichten.
    • Erstellen Sie Ihren Antrag auf PEIC Rebuild und reichen Sie ihn mit allen erforderlichen Dokumenten online ein.
    • Schicken Sie Ihre Prüfmuster per Post an das PaulEhrlich-Institut.

    Nach der erfolgreichen Prüfung durch das PEI erhalten Sie den nationalen Freigabebescheid und/oder ein EU-Zertifikat, falls beantragt, per Briefpost oder Sie können beides im PEI-C Rebuild abrufen.

    Deadlines

    Der nationale Freigabebescheid hat eine Geltungsdauer, das heißt er gilt bis zum Ende der Verwendbarkeitsdauer der Charge.

    Processing time

    Wenn nur eine dokumentenbasierte Chargenprüfung notwendig ist, erhalten Sie den Bescheid über die Chargenfreigabe und/oder das EU-Zertifikat bereits spätestens 15 Arbeitstage nach Eingang der Chargendokumentation.

    Sie erhalten die Freigabe schneller, wenn die Charge bereits im OMCL-Netzwerk geprüft wurde und die Freigabe in Deutschland anerkannt wird. Dann erhalten Sie spätestens 7 Arbeitstage nach Eingang der Charge den Bescheid über die Chargenfreigabe vom PEI.

    Costs

    für ein Prüfungsverfahren mit dokumentenbasierter Prüfung: Fee from 120,00 EUR to 260,00 EUR (Information on cost composition can be found here)

    für ein Prüfungsverfahren mit experimenteller Prüfung, insbesondere auf Grund umfangreicher Prüfungen und Mehrfachprüfungen: Fee from 1.310,00 EUR to 2.760,00 EUR (Information on cost composition can be found here)

    Notes (specifics)

    Sie können Ihr Tierarzneimittel parallel zu Ihrer eigenen Prüfung als pharmazeutischer Unternehmer durch das PEI testen lassen, um eine Beschleunigung des Freigabeverfahrens zu erreichen.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) on 08.11.2022

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    European Union, EU

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English