Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen

    Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.

    Description

    In den sogenannten öffentlichen Beurteilungsberichten (PAR) oder auch Public Assessment Reports informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anwenderinnen und Anwender, also zum Beispiel 

    • Ärztinnen und Ärzte,
    • Apothekerinnen und Apotheker und
    • sonstige Personen aus dem Gesundheitswesen. 

    Die PAR enthalten Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu

    • Qualität,
    • Wirksamkeit, 
    • Unbedenklichkeit oder 
    • Risiken, also etwa Anwendungsbereiche und mögliche Nebenwirkungen.

    Die PAR sollen alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung enthalten und sind eine Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation.

    Die vom BfArM veröffentlichten Beurteilungsberichte beziehen sich auf Arzneimittel zur Anwendung am Menschen. Sie werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) veröffentlicht.

    Sie können diese Beurteilungsberichte dort jederzeit einsehen.
     

    Contact person

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

    Address

    address

    Dienstsitz Bonn

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Save contact

    Contact

    Internet

    Keywords

    BfArM

    Version

    Technisch geändert on 05.08.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Forms

    • Formulare: keine 
    • Onlineverfahren möglich: ja 
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Prerequisites

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Bei der Veröffentlichung der öffentlichen Beurteilungsberichte handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

    Procedure

    • Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
    • Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
    • Nachdem Sie die Einverständniserklärung akzeptiert haben, können Sie nach Arzneimitteln suchen und auch die Beurteilungsberichte lesen.

    Deadlines

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Processing time

    Das BfArM veröffentlicht den PAR zeitnah nach Zulassung der entsprechenden Arzneimittel. Bei größeren Änderungen der Zulassung, zum Beispiel Indikationserweiterungen, veröffentlicht die BfArM zeitnah Aktualisierungen. Der Zeitraum für Erstellung hängt unter anderem von der Komplexität des zugelassenen Arzneimittels ab.

    Costs

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Gesundheit on 21.07.2021

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    Pharmaceuticals, Side effects

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English