Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses beantragen

    Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde beschädigt? Dann können Sie eine Zweitschrift bei der Bundesnetzagentur beantragen.

    Description

    Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. 
    Sie müssen bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen, wenn

    • Sie Ihr Flugfunkzeugnis verloren haben oder
    • Ihr Flugfunkzeugnis beschädigt oder unbrauchbar ist.

    Online service

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    ID: B100019_116204497

    Description

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    Language

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Standorte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für Flugfunkzeugnisse

    Opening hours

    Service hours Monday 09:00 - 16:00 Tuesday 09:00 - 16:00 Wednesday 09:00 - 16:00 Thursday 09:00 - 16:00 Friday 09:00 - 15:00

    Internet

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    The following payment method is possible: Transfer

    Version

    Technisch geändert on 09.07.2025

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
    • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
      • Einzahlungsbeleg oder 
      • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie 
    • gegebenenfalls Kopie des Originalzeugnisses oder 
    • Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie Ihre Sprechfunkberechtigung bei einer Landesluftfahrtbehörde erworben haben

    Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:

    • Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten

    Prerequisites

    Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde unbrauchbar.

    • entfällt

    Procedure

    Sie können die Ausstellung einer Zweitschrift online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
    Überweisen Sie zunächst die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift.
    Online-Antrag

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift Ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

    Antrag per Post oder per E-Mail:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie den Antrag aus.
    • Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den für Ihren Prüfungsort zuständigen Standort der Bundesnetzagentur. 
    • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

    Deadlines

    Es gibt keine Frist.

    Processing time

    1 week (Die Bearbeitungsdauer beginnt nach Eingang aller Unterlagen.)

    Costs

    Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung: 
    Empfänger: Bundeskasse Weiden
    Kreditinstitut: BBK Regensburg
    IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
    BIC: MARKDEF1750 
    Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an: 

    • ursprünglicher Prüfungsort Berlin: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Bremen: ZV9069059 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Eschborn: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort München: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Köln: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Reutlingen: ZV9069062 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Leipzig: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Ausstellungsort Mühlheim: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person

    Fee 35,00 EUR (The amount is to be paid in advance)

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) on 16.11.2023

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    License

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English