Frequenzzuteilung für GNSS-Repeater beantragen

    Wenn Sie GNSS-Repeater nutzen möchten, müssen Sie sich die entsprechenden Frequenzen zuteilen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur.

    Description

    Die Satellitensignale der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), zum Beispiel NAVSTAR-GPS, GALILEO und GLONASS, sind mitunter örtlich nicht verfügbar, weil sie beispielsweise in Fahrzeughangars oder in Laborräumen und Werkstätten abgeschirmt sind. In solchen Fällen kann es nötig sein, einen Teil der unversorgten Zone mit Hilfe von GNSS-Repeatern auszuleuchten.

    Um GNSS-Repeater nutzen zu können, müssen Sie

    • zu einer der berechtigten Nutzergruppen gehören und
    • sich die entsprechenden Frequenzen zuteilen lassen.

    Dafür stellen Sie einen Antrag an die Bundesnetzagentur.

    Im Antragsformular der Bundesnetzagentur müssen Sie

    • den Aufstellungsort Ihrer GNSS-Repeateranlage genau bezeichnen und
    • die zu versorgenden Räume und Gebäudeteile mithilfe einer Planungsskizze darstellen.

    Aufgrund des hohen potentiellen Störrisikos beim Einsatz von GNSS-Repeatern auf Flugplätzen sowie in der Nähe der Anflugsektoren wird beim Zuteilungsverfahren unterschieden zwischen

    • GNSS-Repeatern innerhalb festgelegter Schutzzonen und
    • GNSS-Repeatern außerhalb festgelegter Schutzzonen.

    Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift für die Frequenzzuteilung für GNSS-Repeater.

    Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen für GNSS-Repeater für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Nutzung neu beantragen.

    Online service

    Apply online for frequency allocation for GNSS repeaters

    ID: B100019_115855681

    Description

    In the federal portal, you will find information on administrative services provided by the federal government, federal states and local authorities and can complete administrative procedures directly online.

    Use this service online

    Payment methods

    • SEPA transfer

    Trust level

    You need an account with password to use this online service (trust level: low).

    further information on the level of trust for online services

    Identification

    • electronic identification using national eID means - identity card
    • electronic identification using national eID means – software certificate
    • electronic identification using national eID means – user name/password

    Language

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 223, Frequenzzuteilung GNSS-Repeater

    Address

    address

    Canisiusstrasse 21

    55122 Mainz

    Save contact

    Opening hours

    Service hours: Monday 09:00 - 16:00 Tuesday 09:00 - 16:00 Wednesday 09:00 - 16:00 Thursday 09:00 - 16:00 Friday 09:00 - 15:00

    Contact

    Internet

    Keywords

    Bundesnetzagentur BNetzA

    Version

    Technisch geändert on 28.08.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • Antrag
    • Planungsskizze mit genauer Angabe der Montageorte aller Anlagenkomponenten (Verstärker, Leitungen, Antennen) und den Pegelverhältnissen
    • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung, wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen

    Prerequisites

    • Sie sind zur Nutzung von GNSS-Repeatern berechtigt, das heißt, Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
      • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
      • zivile und militärische Luftfahrtindustrie sowie entsprechende Wartungs- und Reparaturbetriebe,
      • herstellende und vertreibende Unternehmen von GNSS-Empfängern und entsprechenden Chipsätzen,
      • herstellende Unternehmen, die GNSS-Empfänger als integralen Bestandteil in ihr Endprodukt einbauen, zum Beispiel Autohersteller.
    • Gehören Sie zu keiner dieser Nutzergruppen, können Sie nur dann eine Frequenzzuteilung erhalten, wenn der GNSS-Repeater für Sicherheitszwecke eingesetzt werden soll und Sie dies im Antrag entsprechend nachvollziehbar darlegen.
    • Ihre Anlage nutzt einen oder mehrere der folgenden Frequenzbereiche
      • 1164-1215 MHz,
      • 1215-1300 MHz,
      • 1559-1610 MHz.
    • Ihre Anlage entspricht der Norm ETSI EN 302 645.

    Ihre Anlage ist ortsfest installiert. Ortsveränderungen oder mobiler Betrieb sind verboten.

    • Widerspruch
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Procedure

    Sie können eine Zuteilung von Frequenzen für GNSS-Repeater online, per E-Mail oder per Post beantragen.

    Frequenzzuteilung online beantragen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf.
    • Zur Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie das Formular online ab.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
    • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post
      • die Frequenzzuteilung und
      • den Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Möchten Sie Daten einer bestehenden Zuteilung ändern, nutzen Sie bitte das gleiche Antragsformular und füllen dieses erneut aus.

    Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
    • Sie können das Formular
      • am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern
      • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
    • Senden Sie das Formular per E-Mail oder per Post mit allen notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
    • Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.

    Deadlines

    Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 6 Wochen. Sie sollten die Frequenzzuteilung daher spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn beantragen.

    Processing time

    1 to 6 weeks

    Costs

    Gebühr für die Frequenzzuteilung:

    • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
    • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.

    Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:

    • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
    • Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung.
    • Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
    • Zuteilungen laufen ab und können nicht verlängert werden. Sie können erneut zugeteilt werden (neuer Antrag). Änderungen beziehen sich auf zum Beispiel persönliche Daten, nicht auf den Zuteilungszeitraum.

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) on 18.03.2024

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    Navigation

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English