Gefährliche und nicht-konforme Funkanlagen melden

    Sie haben eine Funkanlage in Ihrem Haushalt, die anderen Geräte stört oder die zu einem Sicherheitsrisiko werden kann? Dann sollten Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

    Description

    Wenn Sie Funkanlagen, elektrische Produkte oder ortsfeste Anlagen besitzen, die andere elektronische Produkte stören oder von diesen gestört werden, sollten Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Gefährliche Funkanlagen können ebenso der BNetzA gemeldet werden.

    Grundsätzlich prüft die Bundesnetzagentur stichprobenartig Funkanlagen und elektrische Produkte aus den Bereichen Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge, Beleuchtung, IT-Produkte, Unterhaltungselektronik oder Funkanlagen einschließlich Produkten mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Das können zum Beispiel sein:

    • Mixer oder Bohrmaschine, die zum Beispiel den Rundfunkempfang stören
    • LED-Leuchten, die den Radioempfang beeinträchtigen,
    • Funkwecker, die Störungen im Flugfunk verursachen,
    • Funk-Kopfhörer, die Funkstörungen verursachen oder
    • Störsender oder Jammer, die den Mobilfunkempfang im Zug oder im Kino vorsätzlich unmöglich machen.
    • Smartphone beziehungsweise Handy mit gefährlichem Ladekabel oder Netzteil

    Bei der Prüfung achtet die Bundesnetzagentur beispielsweise darauf,

    • ob das CE-Kennzeichen auf dem Produkt vorhanden und korrekt ist,
    • ob das Gerät eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information trägt, durch die es sich identifizieren lässt,
    • ob die Herstellerangaben oder Einführungsangaben korrekt sind,
    • ob dem Produkt eine deutsche Bedienungsanleitung mit Nutzungs- und Warnhinweisen beigefügt ist,
    • ob eine korrekte Konformitätserklärung (für Funkanlagen) vorliegt, die belegt, dass das Produkt den geltenden Vorschriften entspricht,
    • ob das Produkt Funkstörungen verursachen kann oder durch andere Produkte unzulässig gestört wird,
    • ob Funkanlage die Gerätesicherheit einhält,
    • ob das Produkt Persönlichkeitsrechte verletzt, zum Beispiel weil es unbemerkt Ton oder Bild übertragen kann.

    Dass ein Produkt gefährlich ist oder den europäischen Anforderungen nicht entspricht, können Sie manchmal schon vor dem Kauf erkennen. Doch auch wenn Ihnen der Mangel erst später auffällt, sollten Sie das Produkt melden.

    Online service

    Nicht-konforme elektrische Produkte oder gefährliche und nicht-konforme Funkanlagen melden

    ID: B100019_109778955

    Description

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behör-dengänge direkt online erledigen.

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    Identification

    • no identification

    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 411

    Address

    PO box address

    Post office box 80 01

    55003 Mainz

    Opening hours

    Servicezeiten Montag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag. 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Contact

    Version

    Technisch geändert on 14.09.2023

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Required documents

    • gegebenenfalls Fotos von dem mangelhaften Produkt als Ganzes
    • gegebenenfalls weitere Bilder von dem Produkt oder vom Mangel
    • gegebenenfalls begleitende Dokumente, wie zum Beispiel die Bedienungsanleitung oder die Konformitätserklärung
    • Kaufbelege

    Prerequisites

    Sie haben das gefährliche, mangelhafte oder nicht-konforme Produkt in einem Laden oder über einen Online-Shop gesehen oder gekauft.

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Procedure

    Wenn Sie eine Funkanlage melden möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Wenn Sie Bilder von der Funkanlage beziehungsweise des Mangels haben, laden Sie diese hoch.
    • Machen Sie dabei möglichst konkrete Angaben zum Produkt und zum Kaufort.

    Alternativ können Sie die Meldung formlos per E-Mail an marktueberwachung@bnetza.de einreichen.

    Gegebenenfalls kommt die Bundesnetzagentur bei Rückfragen noch einmal auf Sie zu. Mit Ihrer Meldung ist das Verfahren für Sie zunächst beendet.

    Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und beteiligten Wirtschaftakteuren nicht bekannt gegeben.

    Deadlines

    Es gibt keine Fristen.

    Processing time

    Die Meldungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen untersucht, daher kann eine durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht angegeben werden.

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) on 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert on 08.09.2025

    Keywords

    Attachments, Radio

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English