Zugang zu amtlichen Informationen bei den Behörden des Bundes beantragen

    Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen einer Bundesbehörde erhalten? Dann können Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.

    Description

    Das Informationsfreiheitsgesetz räumt Ihnen das Recht ein, bei Bundesbehörden Auskünfte über amtliche Informationen einzuholen oder Akteneinsicht einzufordern.

    Jede Person ist anspruchsberechtigt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst rechtlich oder tatsächlich betroffen sind.

    Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

    Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de - Service Online".

    Online service

    Online-Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    ID: B100019_109663178

    Description

    Mit diesem Online-Formular können Sie Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes beantragen.

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    Language

    Deutsch

    Sprache: de

    Contact person

    Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de - Service Online"

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 05.11.2025

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Prerequisites

    Ihr Informationsanspruch ist unter anderem dann eingeschränkt, wenn das Bekanntwerden der Information:

    • nachteilige Auswirkungen haben kann auf
      • internationale Beziehungen,
      • militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr,
      • Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,
      • Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,
      • Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle,
      • Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr,
      • die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen,
    • Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten oder Berufs- oder Amtsgeheimnisse verletzen würde,
    • die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder die Beratungen von Behörden beeinträchtigen würde,
    • behördliche Entscheidungsprozesse, insbesondere ein laufendes Verwaltungsverfahren, betreffen und den Erfolg behördlicher Maßnahmen gefährden würde,
    • den Schutz personenbezogener Daten Dritter beeinträchtigen würde,
    • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum gefährden würde.

    Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen.

    Procedure

    Sie können Ihren Antrag auf Informationszugang online oder schriftlich per Post einreichen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    •  Die zuständige Behörde sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch oder via E-Mail.

    Schriftlicher Antrag:

    • Sie können Ihren Antrag formlos stellen.
    • Ihren postalischen Antrag senden Sie bitte an die jeweilige Behörde.
    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch oder via E-Mail.

    Deadlines

    Es gibt keine Frist.

    Processing time

    0 to 4 weeks (Die angeforderten Informationen sollen Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Behörde. In der Regel bedeutet das: Spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Information angefordert haben. Sollte das nicht möglich sein, sollen Ihnen die Gründe für die Verzögerung mitgeteilt werden.)

    Costs

    Für die Bearbeitung werden je nach Aufwand Gebühren bis zur maximalen Höhe von 500,00 EUR erhoben. Die Erteilung einfacher Auskünfte erfolgt kostenfrei.: Fee from 0,00 EUR to 500,00 EUR (Information on cost composition can be found here)

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) on 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    Informationszugang beantragen, Amtliche Information Zugang, Informationsfreiheitsgesetz, Amtliche Informationen Zugang, Informationsfreiheit, IFG, Informationszugang

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English