Handelsabgabe für den Deutschen Weinfonds entrichten

    Ihr Betrieb füllt Weinerzeugnisse ab und verkauft sie an Wiederverkäufer oder kauft Erzeugnisse zum Abfüllen hinzu? Dann müssen Sie eine jährliche Abgabe an den Deutschen Weinfonds entrichten.

    Description

    Wenn Ihr Betrieb deutsche Weinerzeugnisse abfüllt und an gewerbliche Wiederverkäufer verkauft oder nicht abgefüllt ins Ausland verkauft oder Erzeugnisse zur Abfüllung hinzukauft, dann müssen Sie im Quartal eine Abgabe in Höhe von 0,67 EUR pro 100 Liter an den Deutschen Weinfonds (DWF) entrichten.

    Der DWF ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland. Für die Durchführung seiner Aufgaben erhebt der DWF eine Abgabe.

    Sie müssen keine Abgabe entrichten,

    • wenn Sie ein Weinerzeugnis an Endverbraucherinnen und verbraucher verkaufen, das ausschließlich aus in Ihrem Betrieb geernteten Trauben hergestellt wurde,
    • wenn Sie Teil einer Winzergenossenschaft oder Erzeugergemeinschaft anderer Rechtsform sind und ein Weinerzeugnis an Endkundschaft verkaufen, das ausschließlich aus im Betrieb der Mitglieder geernteten Trauben hergestellt wurde oder
    • wenn die geschuldete Abgabe weniger als 80,00 EUR im Kalenderjahr beträgt.

    Contact person

    Deutscher Weinfonds (DWE)

    Address

    address

    Platz des Weines 2

    55294 Bodenheim

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    Internet

    Version

    Technisch geändert on 12.12.2022

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Required documents

    • Meldeformular des DWF

    Forms

    Formulare vorhanden: Ja   
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Prerequisites

    • Ihr Betrieb füllt ein deutsches Weinerzeugnis ab und verkauft es an gewerbliche Wiederverkäufer oder verkauft es nicht abgefüllt ins Ausland oder kauft Weine zur Abfüllung hinzu.
    • Ihre geschuldete Abgabe beträgt mehr als 80,00 EUR im Kalenderjahr.

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Procedure

    Der Deutsche Weinfonds fordert Sie per Post dazu auf, die Handelsabgabe zu entrichten:

    • Sie erhalten als abgabepflichtiger Betrieb jährlich oder quartalsweise entsprechende Meldeformulare per Post.
    • Sie melden die maßgebliche Menge spätestens zum angegeben Datum an den Deutschen Weinfonds, der danach einen Bescheid erlässt.
    • Sie erhalten den Bescheid per Post und zahlen die Abgabe, vorzugsweise per Lastschrift.

    Deadlines

    Zahlungsfrist: 6 Wochen nach Ablauf des Quartals

    Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen. Ebenfalls werden die nicht zurückgeschickten Meldeformulare angemahnt.

    Processing time

    Der Bescheid wird quartalsweise am Montag nach Ablauf der Meldefrist versendet. 

    Costs

    pro 100 Liter: Fee 0,67 EUR

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) on 28.09.2022

    Version

    Technisch geändert on 01.12.2025

    Keywords

    Weinwirtschaft, Weinberg, Winzer, Deutscher Weinfonds, Weinbau, Weinbauabgabe, Weinbaubetrieb, Weinfonds, Handelsabgabe, Weinbaukartei

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English