Wohngeld

Description

Aufgabe der Wohngeldbehörde ist es, Geringverdienern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften bestreiten, die Wohnkosten zu bezuschussen.
Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

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Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

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Post office box 3920
65029 Wiesbaden

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telephone: 0611 315329

fax: 0611 314992

e-mail: wohngeld@wiesbaden.de

Responsible for

Wiesbaden (Hesse)

Keywords

Wohngeldbehörde

Version

Technisch geändert on 03.04.2026

Language version

de

Sprache: de