Ausländeramt
Description
Das Ausländeramt ist zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung Offenbach am Main, wenn es um den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen geht. Das Ausländeramt berät und betreut diese und deren Familienangehörige mit dem Ziel, den Aufenthaltsstatus zu klären.
Die zuständigen Sachbearbeiter versenden Termine (mit den erforderlichen Unterlagen) an alle Drittstaatsangehörige, die sich in Offenbach neu anmelden und/oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Grundsätzlich müssen Sie immer einen Termin beim Ausländeramt vereinbaren.
Das
Sachgebiet 1 ist für alle in Offenbach lebenden EU-Bürger sowie für die folgenden Dienstleistungen zuständig:Das
Sachgebiet 2 ist für folgende Dienstleistungen und Anliegen zuständig:Prüfung und Entscheidung über Anträge auf
- Erteilung einer
Das
Sachgebiet 3 ist für folgende Anliegen zuständig:- Asylangelegenheiten (zum Beispiel Verlängerung/Ausstellung Aufenthaltsgestattung, Ersterteilung Aufenthaltserlaubnis und/oder Reiseausweise nach Anerkennung durch das BAMF)
- Aufenthaltsangelegenheiten aus humanitären Gründen
- Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Rückkehrberatung
- Verwaltungsstreitverfahren
Aktuelle Hinweise:
Digitale biometrische Lichtbilder
Seit dem 1. Mai 2025 sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Dies gilt bei der Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose.
Die dafür benötigten Bilder können Sie ganz einfach und bequem in unserer Behörde, an den "Fototerminals", anfertigen lassen.
Alternativ können Sie auch weiterhin zu ihrem Fotografen vor Ort gehen. Dieser kann auch digitale Lichtbilder anfertigen und uns zukommen lassen.
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Ukraine Aufenthaltserlaubnis
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 22.10.2025 werden an dem 01.02.2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Die Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden gem. § 24 Abs. 1 AufenthG für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde NICHT aufsuchen.
Nähre Informationen ob Sie unter den begünstigten Personenkreis fallen oder nicht, entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
Ausführliche Informationen in verschiedenen SprachenWeitergehende Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
Hessen hilft UkraineRegistrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl (germany4ukraine.de)Die beiden Änderungsverordnungen finden Sie unter nachfolgendem Links:
BGBl. I Nr. 95 vom 27.03.2025: Siebte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung BGBl. I Nr. 252 vom 27.10.2025: Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV)---
Vorsprachen
Vorsprachen im Ausländeramt sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich!
Terminvereinbarungen können entweder telefonisch oder über das Kontaktformular erfolgen:
Kontaktformular AusländeramtIm Betreff der E-Mail nennen Sie bitte Ihre Personalien und Ihr Anliegen wie z.B. Verlängerung Aufenthaltserlaubnis, Passübertrag oder Visa-Verlängerung.
Termine für den Übertrag eines Aufenthaltstitels in den neuen Pass oder die Abholung Ihres beantragten Dokuments, können ausschließlich online über unsere
Online Terminvergabe
gemacht werden.
Weiterhin stehen Ihnen selbstverständlich Ihre Sachbearbeiter/innen telefonisch zur Verfügung. Falls Ihr Anruf nicht persönlich entgegengenommen werden kann, hinterlassen Sie bitte zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
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Anträge einfach online abgeben
Folgende Anträge können ab sofort online gestellt werden. Folgen Sie hierzu einfach nur dem Link des jeweiligen Antrags. Zur Übersicht gelangen Sie
HIER.---
Fachkräfteeinwanderung
Einreisen zum Zwecke der Beschäftigung im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bedürfen grundsätzlich der Erteilung eines entsprechenden Visums durch die zuständige Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland. Für weitere Informationen zur Fachkräfteeinwanderung schicken sie bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen an
auslaenderamt@offenbach.de.Anträge können Sie hier stellen:
Beantragung des beschleunigten FachkräfteverfahrensInformationen zu Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung:
Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenDigitale Auskunft zur ausländischen BerufsqualifikationZeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse---
Information über Fiktionsbescheinigungen
Informationen für Arbeitgeber und Betroffene zur Fiktionswirkung und Fiktionsbescheinigung (PDF)Address
address
(Rathaus)
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
Wheelchair access
Opening hours
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen / closed
Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit Montags - Freitags auch außerhalb der Öffnungszeiten gegeben.
Contact
telephone: 069 115
e-mail: auslaenderamt@offenbach.de
Internet
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Ausländerbehörde