60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Description

Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).

Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.

Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.

Hinweis zum Bauportal

Ab sofort können Bauvoranfragen, Bauanträge und Mitteilung baugenehmigungsfreigestellter Verfahren für Bauvorhaben im Schwalm-Eder-Kreis in digitaler Form über das Bauportal Hessen eingereicht werden. Das Ausfüllen von Antragsformularen ist dadurch nicht mehr notwendig, die erforderlichen Bauvorlagen werden als PDF-Dokumente hochgeladen und die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bauportal. Hierfür ist eine einmalige Registrierung der Entwurfsverfasser und der Bauherrschaft erforderlich.
 
Als Hilfestellung dient das
Handbuch zum Bauportal Hessen. Technische Fragen, die das Bauportal Hessen betreffen, richten Sie bitte per E-Mail an support-digitalisierung@ekom21.de oder telefonisch unter 0641/9830-3744.
 
Die Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde stehen weiterhin bei fachlichen Fragen, die das Bauvorhaben betreffen, zur Verfügung.

Überschrift

Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten

Frau Ute Becker-Eike

Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:

05681/775-6025

Frau Aljona Kistner

Zuständig für: Felsberg, Malsfeld

05681/775-6035

Frau Tanja Marx

Zuständig für: Guxhagen, Körle

05681/775-6020


Überschrift

Herr Christoph Riedemann

Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern

05681/775-6032

Herr Dieter Rininsland

Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn

05681/775-6023

Frau Christa Thein

Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein

05681/775-6038


Überschrift

Herr Bernd Wenderoth

Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen

05681/775-6024


Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau

Frau Martina Hellmuth

05681/775-6027

Frau Stephanie Jacob-Clobes

05681/775-6026

Frau Ina Reich-Ritter

05681/775-6029


Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten

Frau Anika Dreimanis

Zuständig für: Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen

05681/775-6034



 

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Hans-Scholl-Straße 3

34576 Homberg (Efze)

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Oder nach individueller Vereinbarung.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 16:00 Uhr 

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telephone: 05681 775-6011

fax: 05681 775-6001

e-mail: bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de

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Technisch geändert on 19.12.2025

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Sprache: de