Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde

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Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes Die Aufgaben im Einzelnen: - Erarbeiten von Stellungnahmen Eingriffen in Natur und Landschaft - Ordnungsrechtliches Vorgehen bei ungenehmigten Eingriffen (z.B. ungenehmigte Baumfällungen, illegale Ablagerungen) - Erarbeitung von Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren - Erarbeiten von Stellungnahmen zur öffentlich-rechtlichen Planungen - Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zu Vorhaben in geschützten Gebieten - Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen - Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität - Organisation der Pflege von Naturschutzflächen - Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Natur- und Artenschutzes - Geschäftsführung des Naturschutzbeirates - Öffentlichkeitsarbeit

Version

Technisch geändert on 30.11.2025

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de

Sprache: de