Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

    Beschreibung

    Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule und Mittelschule (Sprengelschulen) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder eigenständigen Mittelschulen (die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind) aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

    Neben dem hier behandelten Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen kann ein Gastschulverhältnis auch durch Zuweisung des Staatlichen Schulamts gemäß Art. 43 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) entstehen.

    Soweit innerhalb eines Sprengels mehrere Mittelschulen bestehen (Mittelschulverbund) kann infolge des gemeinsamen Sprengels innerhalb des Verbundes kein Gastschulverhältnis entstehen, sondern nur dann, wenn der Besuch einer Mittelschule außerhalb des Verbunds mit einem anderen Sprengel begehrt wird. Innerhalb des Verbunds haben die Erziehungsberechtigten und die volljährigen Schülerinnen und Schüler das Recht, eine Schule zu wählen. Die Wahlfreiheit kann beschränkt werden durch Bestimmungen der Verbundvereinbarung oder des Schulaufwandsträgers oder soweit die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Ausbildungsplätze an einer Schule übersteigt oder soweit dies nach Entscheidung der Regierung im Interesse einer ausgewogenen Zusammensetzung der Klassen erforderlich ist; die Beschränkungen gelten jedoch nicht, soweit zwingende persönliche Gründe zum Besuch einer anderen Schule im Verbund bestehen.

    Die Entscheidung trifft die Gemeinde, in der die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen. Mit der Genehmigung des Gastschulbesuchs entfällt der Beförderungsanspruch. Diese Kosten sind dann von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen.

    Hinweise für Sonstiges (095710175000): Ergänzung: Markt Lichtenau

    Online-Dienst

    Antrag auf Gastschulbesuch

    ID: L100042_185600.-153152

    Beschreibung

    Sie können die Genehmigung eines Gastschulbesuchs für Ihr Kind online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Markt Lichtenau - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ansbacher Str. 11

    91586 Lichtenau

    Postanschrift

    Ansbacher Str. 11

    91586 Lichtenau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@markt-lichtenau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7121763246510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9827 9211-0

    Fax: +49 9827 9211-33

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    Grundschulen

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7246723667116Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung eines Gastschulverhältnisses

    Voraussetzungen

    Gastschulverhältnisse können unter den Voraussetzungen des Art. 43 BayEUG  von den dortigen Entscheidungsträgern genehmigt werden. Bezüglich des Zeitraums für den ein Gastschulverhältnis gewährt wird, haben die Entscheidungsträger einen Entscheidungsspielraum. Aus pädagogischer Sicht sollte ein Gastschulverhältnis für mindestens ein Schuljahr ergehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Das ausgefüllte Antragsformular kann entweder bei der zuständigen Sprengelschule, der Gastschule oder bei der Gemeinde/Stadt abgegeben werden. Nach der Entscheidung über den Gastschulantrag erhält der Antragsteller einen Gastschulbescheid.

    Fristen

    Nach Ablauf des verbeschiedenen Zeitraums der Befreiung von der Sprengelpflicht muss das Gastschulverhältnis ggf. erneut beantragt werden.

    Kosten

    Der Bescheid ergeht kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 02.08.2024

    Hinweise für Sonstiges (095710175000): Ergänzung: Markt Lichtenau

    Fachlich freigegeben durch Markt Lichtenau am 29.10.2024

    Stichwörter

    Gastschulantrag, Genehmigung eines Gastschulverhältnisses, in eine andere Schule wechseln, Schule in anderem Ort besuchen, Schule wechseln, Schulwechsel, Sprengelschule wechseln, Wechsel der Schule

    Sprachversion

    Deutsch

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