Registrierung von Brütereien und Betrieben zur Erzeugung von Bruteiern
Wenn Sie in eine Brüterei mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern oder einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb ab 100 Tieren betreiben wollen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie einen der nachfolgenden Betriebe führen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung stellen.
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1000 Bruteiern: Befruchtete Eier werden in Brutschränken ausgebrütet. Die geschlüpften Jungküken werden an Mastgeflügelhalter und Junghennenaufzüchter geliefert.
- Zuchtbetriebe ab 100 Tieren: Aus den dort erzeugten Bruteiern sollen Zuchtküken, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken schlüpfen.
- Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren: Aus den dort erzeugten Bruteiern sollen Gebrauchsküken schlüpfen.
Mit der Registrierung Ihres Betriebes erhalten Sie eine Kennnummer.
Die Kennnummer beginnt in Deutschland mit DE, die ersten beiden Ziffern stehen für das jeweilige Bundesland , dann folgt eine laufende Nummer für die Betriebsstätte (dreistellig), eine Ziffer für die Art des Betriebes und eine zweistellige Nummer für die Geflügelart(-en), auf die sich die Tätigkeit des Betriebes erstreckt.
Online-Dienst
Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen und Bremen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 Marktüberwachung.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat Marktüberwachung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsvordruck
Formulare
Aktuell ist die Beantragung der Leistung nur in papiergebundener Form möglich. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Website des LAVES.
Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Registrierungsbescheid sowie gegen den Gebührenbescheid steht der Rechtsweg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht offen. Die Bescheide sind jeweils mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen, aus der das örtlich zuständige Verwaltungsgericht hervorgeht.
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie die Registrierung schriftlich mit dem bestehenden Formular des LAVES:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen unterschrieben beim LAVES ein. Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.
- Per Post erhalten Sie anschließend die Ihnen zugeteilte Kennnummer und einen Gebührenbescheid.
Fristen
Die Registrierung beim LAVES muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 28.10.2020
Stichwörter
Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung, Brüterei, Brüterei Registrierung, Registrierung, Geflügelzucht, Elterntierbetrieb, Brütereibetrieb, Vermehrungsbetrieb, Zuchtbetrieb