Lehrlingsrolle Handwerk: Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen
Wenn Sich in Ihrem Betrieb ein Ausbildungsverhältnis geändert, gekündigt oder aufgelöst, dann müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen das "Verzeichnis der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse" - die Lehrlingsrolle.
Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt, aufgelöst oder der Ausbildungsvertrag geändert, ist dies gemäß Berufsbildungsgesetz der zuständigen Handwerkskammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen bzw. das Verzeichnis aktualisieren kann.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Südthüringen (HWK Südthüringen)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Suhl
- Haltestelle: Bahnhof Suhl
Postfachadresse
Postfach 100244
98491 Suhl
Öffnungszeiten
MO:7:00 bis 16:00 DI: 7:00 bis 16:00 MI: 7:00 bis 16:00 DO: 8:00 bis 18:00 FR:7:00 bis 12:00
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages
erforderliche Unterlagen
Belege für den Grund der Änderung: wie z. B. Zeugnisse, Nachweise für Fehlzeiten, Kündigung, Aufhebungsvertrag u. ä.
Formulare
Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages
Kosten
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Handwerkskammer berät Auszubildende, gesetzliche Vertreter sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 12.03.2021
Stichwörter
Lehrverhältnis, Lehrvertrag, Azubi