Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zulassung

    Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden

    Die bestandene Meisterprüfung berechtigt zur Führung eines Meistertitels und wird mit dem Meisterbrief beurkundet.

    Beschreibung

    Durch die handwerkliche Meisterprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling befähigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk auszuüben und selbstständig zu führen sowie Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Die Meisterprüfung ist ebenso ein Nachweis über die dazu notwendigen theoretischen und fachlichen, betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse.

    Die Meisterprüfung wird durch eine am Sitz der zuständigen Handwerkskammer errichtete staatliche Prüfungsbehörde (Meisterprüfungsausschuss) abgenommen. Die bestandene Meisterprüfung berechtigt zur Führung eines Meistertitels und wird mit dem Meisterbrief beurkundet.

    Die Prüfung ist in vier selbständige Prüfungsteile gegliedert:

    1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),
    2. die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk (Teil II),
    3. die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
    4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

    Der Besitz des Zulassungsbescheides berechtigt zur Prüfungsanmeldung. Die Reihenfolge des Ablegens der Teilprüfungen kann vom Prüfling bestimmt werden. Eine zeitliche Beschränkung von der ersten bis zur Ablegung der vierten Teilprüfung gibt es nicht. Nicht bestandene Teilprüfungen können dreimal wiederholt werden.

    Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist in der Regel eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. Die genauen Zulassungsrichtlinien sind in der Handwerksordnung (HwO) festgelegt.
    Die Prüfungsanforderungen für die Teile I und II der Meisterprüfung richten sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung für das entsprechende Handwerk.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Lübeck

    Aktuelles

    Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

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    Aufzug vorhanden

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    Öffnungszeiten

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    Fax: +49 451 1506-180

    E-Mail: info@hwk-luebeck.de

    De-Mail: info@hwk-luebeck.de-mail.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2009 (von: Martin Becker)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Schneider, Juliane)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

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    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)