Gesellenprüfung Zulassung Teil 2
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    Gesellenprüfung: Teil 1

    Die Gesellenprüfung Teil 1 ist Teil der gestreckten Gesellenprüfung und wird während der Ausbildungszeit abgelegt.

    Beschreibung

    Bei einer Gesellenausbildung mit zweigeteilter Gesellenprüfung (sogenannte gestreckte Gesellenprüfung) findet die erste Teilprüfung nach teilweise absolvierter Ausbildungszeit, mit zeitlichem Abstand zur zweiten Teilprüfung statt.
    Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform.

    Die Gesellenprüfung Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden.

    Das Ergebnis der Gesellenprüfung Teil 1 wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Lübeck

    Aktuelles

    Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Str. 10/12

    23552 Lübeck

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr ; Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2009

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

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    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr   ; Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Formulare

    Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)
    Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)
    Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)
    Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)
    Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)
    Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)
    Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)
    Gesellenprüfung: Teil 1 (Antragsassistent)
    Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)
    Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
    Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)
    Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
    Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)
    Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)
    Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)
    Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)
    Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)
    Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)
    Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)
    Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)
    Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)
    Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 05.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Prüfung ist für Auszubildende (Lehrlinge) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

    Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009

    Technisch geändert am 09.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020