Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Anerkennung als Prüfingenieurin für Baustatik und Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik

    Beschreibung

    Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen.

    Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz besitzen.

    Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:

    • Massivbau
    • Metallbau
    • Holzbau

    Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_545084f4c876e7449c7e53362ab0ffa7

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jürgensplatz 1

    40219 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 8618-50

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Pruefingenieure@mhkbd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
    • Angaben zur Niederlassung
    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
    • Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz

    Formulare

    Keine (formlose Antragstellung)

    Voraussetzungen

    • Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
    • Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Anerkennungsverfahren: §§ 23 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    § 23 BauPrüfVO

    Gebühren: Tarifstellen 2.9.1.1 und 2.9.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO)

    Übertragung von Prüfaufträgen: § 27 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    § 27 BauPrüfVO

    Verfahrensablauf

    • Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
    • Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
    • Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
    • Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten

    Anerkennung je Fachrichtung: 250 € Genehmigung für eine Zweitniederlassung: 125 € bis 375 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/baurecht/bauordnung: Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik Merkblatt „Anerkennung als Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Baustatik“ Merkblatt „Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Baustatik“

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de