Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft

    Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen im Bundesgebiet fahren.

    Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Fällen Ausnahmen genehmigen.

    Auf dieser Seite finden Sie das Antragsformular für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_21938e9556af1fb8d4d12084b9670dc0

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO Rn 106 2

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Rahmengebühr) 25,00 - 200,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de