Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis

    Hinweise für Meerbusch

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden -  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein - oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Es ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde - zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden - zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

    Besitzen Sie - neben der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Bei Antragstellung aus dem Ausland stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag. Zum Nachweis der Identität ist die Bestätigung einer deutschen oder ausländischen Behörde auf dem Antrag erforderlich. Falls Sie den elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät besitzen, können Sie das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Osterath

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 12

    40670 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Lank-Latum

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittenberger Straße 21

    40668 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Büderich

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Franz-Schütz-Platz 1

    40667 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Meerbusch

    • Antrag auf Führungszeugnis
    • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Meerbusch

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • Geschäftsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Meerbusch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Meerbusch

    Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und - unter bestimmten Voraussetzungen - schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.

    Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
    • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
    • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
    • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

     

    Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich beantragen möchten:

    • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
    • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
    • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
    • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich - mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift - direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
    • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

    Fristen

    Hinweise für Meerbusch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Meerbusch

    • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
    • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Meerbusch

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Meerbusch

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Meerbusch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de