Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Unerlaubte Abfallablagerungen können direkt bei der Ordnungsbehörde gemeldet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c623a70201ae753a6240a1ea4649a698

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.2.10 Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-777

    Fax: 05231 977-523

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Es sind folgende Angaben notwendig:

    • Beschreibung der Müllablagerung
    • Besteht eine Gefährdung durch den Müll (z.B. scharfkantige Gegenstände o.ä.)?
    • Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte)
    • Name, Anschrift und Telefonnumer der meldenden Person (für evtl. Rückfragen, insbesondere als Zeuge einer Müllablagerung)
    • Wurde beobachtet, wer den Müll abgelagert hat? Wenn ja, bitte sachdienliche Hinweise angeben (z.B. Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen usw.)

    Formulare

    Hinweise für Detmold

    Voraussetzungen

    Hinweise für Detmold

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Kosten

    Hinweise für Detmold

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de