Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Verl
Um Waren oder Dienstleistungen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung, also zum Beispiel auf Messen, bei öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass anbieten zu dürfen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Dies gilt immer dann, wenn Sie ohne vorherige Bestellung tätig werden - unabhängig davon, ob Sie selbstständig oder nicht selbstständig sind. Alle Informationen zur Beantragung erfahren Sie im Folgenden oder gerne bei Ihrem Ansprechpartner.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Führungszeugnis der Belegart O
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (kann im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden)
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Verl
Verwaltungsgebühr:
- bei Befristung für ein Jahr: 50,00 Euro
- bei Befristung bis max. drei Jahre: 100,00 Euro
- für die unbefristete Ausstellung: 150,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022