Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Wahlhelfende sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger*innen beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.

    Als Wahlhelfende sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

    • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
    • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
    • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren

    Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_86460843510687294b89c4c9e4cd751a

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 1.2 Innere Dienste, Schule, Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Die Entschädigung für die Wahlhelfer in der Gemeinde Hille wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Die nächsten turnusmäßigen Wahlen sind die Bundestagswahl und die allgemeinen Kommunalwahlen in NRW. Sie finden voraussichtlich im Herst 2025 statt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de