Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Als Wahlhelfende sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.
Andere Wahlhelfende
Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.
Personen und Organisationen den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen)
die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann
die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.
Die nächsten Wahltermine in Detmold sind (Stand November 2023):
-
am 09. Juni 2024 die Wahl zum Europäischen Parlament
Weitere Information zu Wahlen erhalten Sie auf den Seiten des Wahlteams: Wahlen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
§ 5 Europawahlgesetz
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Detmold