Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Entgegennahme von Beschwerden, Beseitigung von Mißständen, Bearbeitung von Anzeigen bei tierischen Schädlingen.
    Hierzu zählen unter anderem:

    • Wespen / Bienen / Hornissen
    • Ratten / Mäuse
    • Marder
    • Insekten
    • Eichenprozessionsspinner

     

     Werden tierische Schädlinge festgestellt und ist die Gefahr begründet, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden können, so ist eine Bekämpfung erforderlich (§§ 16, 17 Infektionsschutzgesetz).

     Bei einem Befall von Ratten und anderen Schädlingen ist immer von der Erforderlichkeit einer Bekämpfung auszugehen, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern.

     Die Bekämpfung der Ratten/Schädlinge ist grundsätzlich Aufgabe des Haus- bzw. Grundstückseigentümers.

     Gem. Tierschutzgesetz erfordert das Abtöten von Wirbeltieren (hierzu zählen auch Ratten) eine entsprechende Sachkunde. Daher ist es Ratsam eine Fachfirma mit den Rattenbekämpfungsmaßnahmen zu beauftragen.

     Die Fachfirmen findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung" oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V..

     Sollten im Einzelfachhandel entsprechende Fertigpräparate zur Rattenbekämpfung erworben werden ist bei deren Auslegung sicherzustellen, dass keine Menschen insbesondere Kinder und Tiere an das Gift gelangen und gefährdet werden können.

     

     Wenn der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig wird, informieren Sie bitte zeitnah das Ordnungsamt.

    Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur notwendigen Bekämpfungsmaßnahme veranlassen.

     Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann das Ordnungsamt nur bei Schädlingsbefall auf Grundstücken und in Gebäuden im Stadtgebiet Rees tätig werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauer Allee 18

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0282185229

    Fax: 00282185230

    E-Mail: vet-verwaltung@kreis-kleve.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rees

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de