Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabschneidern Meldung

    Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabschneidern Meldung

    Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, zeigen in der Anwendung KaVKA-42.BV den zuständigen Behörden diese Anlagen an, melden Maßnahmenwertüberschreitungen und teilen die Ergebnisse von Überprüfungen des ordnungsgemäßem Anlagenbetriebs mit.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Seit dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte sogenannte "Untere Umweltschutzbehörden" (oder auch "Untere Immissionsschutzbehörde"). Neu ist hierbei die Zuständigkeit für den  "Anlagenbezogenen Immissionsschutz".  Der Kreis Kleve ist seit diesem Zeitpunkt für die Genehmigung und die Überwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können (Lärm, Geruch, Erschütterungen, usw.). Diese Aufgaben sind für das gesamte Kreisgebiet wahrzunehmen.

    Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere technische Anlagen müssen bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen einhalten, damit die Umwelt oder die Nachbarschaft nicht gefährdet oder belästigt werden. Landwirtschaftliche Mastbetriebe gehören ebenso dazu wie Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.

    Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als "Obere Umweltschutzbehörde"  nur noch für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.

    Die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Antragsgegenstand. Die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren sie gerne über die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren.

    Hinweis:
    Für die Neuerrichtung oder Änderung bestehender Anlagen, die einer Neu- oder Änderungsgenehmigung nach dem Immissionsschutzrecht bedürfen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachplaners durch den Antragsteller, um die Genehmigungsverfahren zügig abwickeln zu können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f48868f4ed8fecbc4c3ac65a675a581a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Betreiber einer oder mehrerer Anlagen sein, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 01.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de