Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme
    99078021261000

    Landpachtverträge Abschluss

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Online-Dienst

    Landpachtverträge anzeigen

    ID: L100001_385187239

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service kann ein Abschluss oder eine Änderung eines Landpachtvertrages über eine Fläche, die größer als ein Hektar ist, angezeigt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

    Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung

    Beschreibung

    Behördennummer 115

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-0

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    (Ortsteil Kirtorf)

    Neustädter Straße 10-12

    36320 Kirtorf

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: direkt auf dem Marktplatz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06635 18-25

    Fax: 06635 18-15

    E-Mail: weiss@stadt-kirtorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Landwirtschaft und Agrarförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marburger Straße 69

    36304 Alsfeld

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Adolf-Spieß-Straße 34

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
    oder Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6631 792-700

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-3500

    Fax: +49 6631 792-701

    Fax: +49 6641 977-3501

    E-Mail: alr@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen derzeit keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen, Landpachtvertrag, Pachtflächen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019