Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Hinweise für Dautphetal: Nutzungsänderung von Gebäuden
Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Dautphetal - Bauverwaltung und Infrastruktur
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Dautphe Rathaus
Linien:- Bus: Linie 40
- Bus: Linie 41
- Bus: Linie 481
- Bus: Linie 51
- Bus: Linie 52
- Bus: Linie 53
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06466 920-0
Telefax: 06466 920-490
E-Mail: bauamt@dautphetal.de
Internet
Stichwörter
Bauhof, Bauleitplanung, Bauverwaltung, Wasserversorgung
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Vermessung, ALKIS, Baugenehmigung, Nutzungsänderung von Gebäuden
Metainformation
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