Steuern & Abgaben
Vordrucke für die Grunderwerbsteuer
Hier finden Sie Vordrucke betreffend die Grunderwerbsteuer:
Hinweis: Haben Sie das Grundstück durch notarielle, gerichtliche oder behördliche Urkunde erworben, zeigt der Notar, das Gericht oder die Behörde diese Grundstücksübertragung unter Beifügung der beglaubigten Ausfertigung der Urkunde beim Finanzamt an.
Downloads:
Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftssteuer und der Ertragsteuern.