Telearbeit
In der hessischen Landesverwaltung wird Telearbeit in Form der alternierenden Telearbeit seit dem Jahr 2003 erfolgreich praktiziert. Alternierende Telearbeit liegt dann vor, wenn Beschäftigte ihre individuelle regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise in der Dienststelle (behördliche Arbeitsstätte) verbringen und die beiden Arbeitsstätten durch elektronische Kommunikationsmittel miteinander verbunden sind. Die Voraussetzungen, unter denen alternierende Telearbeit in der hessischen Landesverwaltung möglich ist, sind in den Vereinbarungen zur dauerhaften Einführung und Ausweitung der alternierenden Telearbeit innerhalb der Landesverwaltung geregelt, die im Staatsanzeiger veröffentlicht wurden (StAnz. 17/2009 S. 963).
Diese stehen nebst Anlagen (Teilnahmevereinbarung und Genehmigungsbescheid) als Download zur Verfügung.