Weitere Leistungen
Mitteilungspflichten der Netzbetreiber
Zur Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß § 28 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sind folgend eingestellte aktuelle Erhebungsbögen der Bundesnetzagentur zu verwenden, die Downloads finden Sie am Ende dieser Seite:
Netzbetreiber Strom
Erhebungsbogen § 28 Nr. 1 ARegV Strom - Stand 02.10.2019
Erhebungsbogen § 28 Nr. 3 und 4 ARegV Strom - Stand 02.10.2019
Netzbetreiber Gas
Erhebungsbogen zur Anpassung und Verprobung (§ 28 Nr. 1, 3 und 4 ARegV)
Für die Übermittlung der ausgefüllten Erhebungsbögen bis spätestens 31.03.2020 nutzen Sie bitte das Hessen-Drive-Portal.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie der Information der Regulierungskammer Hessen – Ausgabe 01/2020.