3. Regulierungsperiode
Themen in der Übersicht
Regulierungskonto
Das von den Netzbetreibern zu führende Regulierungskonto dient der Erfassung und dem Abgleich der tatsächlich erzielten und der zulässigen Erlöse
Effizienzwerte
Die Landesregulierungsbehörde veröffentlicht für die dritte Regulierungsperiode die Effizienzwerte für den Strom- und Gasbereich
Kostenprüfung
Die Landesregulierungsbehörde hat das Verfahren zur Festlegung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Strom- und Gasverteilernetzen für die dritte Regulierungsperiode abgeschlossen.
Vereinfachtes Verfahren
Netzbetreiber, an deren Gasverteilernetz weniger als 15.000 Kunden bzw. an deren Stromverteilernetz weniger als 30.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, können die Teilnahme an dem vereinfachten Verfahren wählen, § 24 ARegV.
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Volatile Kosten
Die Elektrizitätsverteilnetzbetreiber in Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Hessen sind verpflichtet, die Kosten aus der Beschaffung von Verlustenergie während der dritten Regulierungsbehörde entsprechend der Festlegung jährlich anzupassen.
Jahres- und Tätigkeitsabschlüsse der Netzbetreiber
Jahres- und Tätigkeitsabschlüsse