2. Regulierungsperiode
Themen in der Übersicht
Erlösobergrenzen
Die Landesregulierungsbehörde hat für die zweite Regulierungsperiode die Erlösobergrenzen der Gas- und Stromnetzbetreiber festgelegt.
Kostenprüfung
Die Landesregulierungsbehörde hat das Verfahren zur Festlegung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Strom- und Gasverteilernetzen für die zweite Regulierungsperiode abgeschlossen.
Effizienzwerte
Die Regulierungskammer veröffentlicht die ermittelten und gemittelten Effizienzwerte für den Strom- und Gasbereich.
Vereinfachtes Verfahren
Netzbetreiber, an deren Gasverteilernetz weniger als 15.000 Kunden bzw. an deren Stromverteilernetz weniger als 30.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, können die Teilnahme an dem vereinfachten Verfahren wählen, § 24 ARegV.
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Volatile Kosten
Die Elektrizitätsverteilnetzbetreiber in Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Hessen sind verpflichtet, die Kosten aus der Beschaffung von Verlustenergie während der zweiten Regulierungsbehörde entsprechend der Festlegung jährlich anzupassen.