1. Regulierungsperiode
Themen in der Übersicht
Eigenkapitalzinssätze
Die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen erfolgt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung nach § 7 Abs. 6 StromNEV bzw. GasNEV.
Erlösobergrenzen
Die Landesregulierungsbehörde hat für die erste Regulierungsperiode die Erlösobergrenzen der Gas- und Stromnetzbetreiber festgelegt.
Effizienzwerte
Die Regulierungskammer veröffentlicht die ermittelten und gemittelten Effizienzwerte für den Strom- und Gasbereich.
Vereinfachtes Verfahren
Netzbetreiber, an deren Gasverteilernetz weniger als 15.000 Kunden bzw. an deren Stromverteilernetz weniger als 30.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, können die Teilnahme an dem vereinfachten Verfahren wählen, § 24 ARegV.
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Volatile Kosten
Die Landesregulierungsbehörde hat gegenüber den Stromverteilnetzbetreibern eine Festlegung zur wirksamen Verfahrensregulierung getroffen. Dies soll ein verbindliches Anreizsystem für die Beschaffung und Umgang mit Verlustenergie sein.
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