Grundlagen des Personalvertretungsrechts sind für Bedienstete in Hessen die §§ 95 bis 109 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG). Das HPVG enthält Regelungen über die Wahl, Zusammensetzung, Amtszeit und Aufgaben von Personalvertretungen (Personalräten) sowie über die Formen (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung u.a.) und das (Stufen-) Verfahren der personalrätlichen Beteiligung. Es regelt weiterhin Zuständigkeitsfragen und Vorgaben zur...