Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.
- Schwangerschafts - Konfliktberatung(FamilienAtlas)
Ansprechpartner
Stadt Witzenhausen - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05542 508-0
Telefax: 05542 508-100
E-Mail: stadtverwaltung@witzenhausen.de
Kontaktperson
Herr Michael Zimmermann (Fachbereichsleiter Verwaltung)
Telefon Festnetz: 05542 508-110
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abtreibung, Adoption, Gesundheitsamt, Unterstützung, Mutter-Kind-Stiftung, Schwangerschaftsunterbrechung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Entbindungskosten, Erstausstattung, Schwangerschaftsabbruch, Mutter-Kind, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Schwangerschaftsberatung, Vorsorgeuntersuchungen