Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Witzenhausen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag
07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05542 508-0
Telefax: 05542 508-100
E-Mail: stadtverwaltung@witzenhausen.de
Kontaktperson
Herr Hendrik Brübach
Telefon Festnetz: 05542 508-332
E-Mail: hendrik.bruebach@witzenhausen.de
Frau Petra Fischer
Telefon Festnetz: 05542 508-331
E-Mail: petra.fischer@witzenhausen.de
Frau Irmtraud Myler
Telefon Festnetz: 05542 508-330
E-Mail: irmtraud.myler@witzenhausen.de
Herr Albert Schöppl
Telefon Festnetz: 05542 508-335
E-Mail: albert.schoeppl@witzenhausen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass