Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Weißenborn
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kirchplatz 1
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bachstraße
Linien:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05659 302
Telefax: 05659 492
E-Mail: info@gemeinde-weissenborn.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Rollstuhlgerecht nur im Erdgeschoß
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten