Bewachungsgewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Bewachung Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

    • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
    • Personenschutz
    • Objektschutz

    Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wehretal

    Adresse

    Hausanschrift

    Landstraße 70

    37287 Wehretal

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Platz der Normandie
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Freitag 08:30 - 11:45 Uhr

    Hinweis:

    Im Fachbereich 2 gelten folgende Öffnungszeiten !

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:45 Uhr (nur mit Termin !)

    Freitag 08:30 - 11:45 Uhr (nur mit Termin !)

    Kontakt

    Telefon: 05651 9490-0

    Telefax: 05651 9490-30

    E-Mail: verwaltung@wehretal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Sind Sie Rollstuhlfahrer oder gehbehindert, wenden Sie sich vor dem Besuch der Verwaltung an die zuständigen Mitarbeiter.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English