Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdienende

    Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben. 

    Beschreibung

    Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen "Pass für Geringverdienende (z. B. "Frankfurt-Pass) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,

    • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
    • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
    • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wehretal

    Adresse

    Hausanschrift

    Landstraße 70

    37287 Wehretal

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Platz der Normandie
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Freitag 08:30 - 11:45 Uhr

    Hinweis:

    Im Fachbereich 2 gelten folgende Öffnungszeiten !

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:45 Uhr (nur mit Termin !)

    Freitag 08:30 - 11:45 Uhr (nur mit Termin !)

    Kontakt

    Telefon: 05651 9490-0

    Telefax: 05651 9490-30

    E-Mail: verwaltung@wehretal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Sind Sie Rollstuhlfahrer oder gehbehindert, wenden Sie sich vor dem Besuch der Verwaltung an die zuständigen Mitarbeiter.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass für Geringverdiener, Pass, Geringverdiener, Bad-Homburg-Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English