Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
Beschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen aus einem von der jeweiligen Zulassungsbehörde eingestellten Kennzeichenpool online unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es können reserviert werden Kennzeichen für
- PKW / LKW,
- Motorrad sowie
-
Saison- und Oldtimerkennzeichen
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 3 - Recht, Aufsicht u. Ordnung, Gefahrenabwehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7 Eschwege
- Haltestelle: Stadtbahnhof
Linien:- Bus: Linie Linienbusse aus allen Richtungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr Abweichende Sprechzeiten der Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsstelle Mo. – Do.: 08:30 – 12:00 Uhr Mo.:14:00 – 16:00 Uhr Do.: 14:00 – 17:00 Uhr Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 05651 302-0
Telefax: 05651 302-1999
E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zuteilung von Kennzeichen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Online-Vormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und gegebenenfalls der Adressdaten das Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Über die Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung. Drucken Sie diese Bestätigung aus und legen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.
Achtung:
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird.
Fristen
Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Kosten
Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 10.01.2023
Stichwörter
Nummernschild, Wunschkennzeichen, Kfz - Wunschkennzeichen, Kfz-Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen