Niederlassungserlaubnis ErteilungOnline erledigen

    Niederlassungserlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.

    Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Online-Dienst

    Online Terminvereinbarung

    ID: L100001_383555336

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Ausländerbehörde (Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern), in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt

    Ansprechpartner

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 3 - Aufsicht, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 15/15a

    37269 Eschwege

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 7 Eschwege
    • Haltestelle: Stadtbahnhof
      Linien:
      • Bus: Linie Linienbusse aus allen Richtungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 05651 302-0

    Telefax: 05651 302-1999

    E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
      Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Sie haben keine Vorstrafen.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
      Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten.
    • Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

    Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für

    • Hochqualifizierte
    • Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
    • Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
    • ehemalige Deutsche
    • Selbständige
    • Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
    • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

    Seit 01.09.2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

    Kosten

    Erteilung: 113€

    Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 €

    Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr

    Minderjährige: 55 €

    Volljährige: 113 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltsregelung, Aufenthaltsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English