Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Standesamt / Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    36205 Sontra

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:20 Uhr und 13.30 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05653 9777-0

    Telefax: 05653 9777-50

    E-Mail: stadtverwaltung@sontra.de

    Kontaktperson

    • Frau Vogel (Standesbeamtin)

      Telefon Festnetz: 05653 9777-46

    • Frau Pfaff-Siebert (Standesbeamtin)

      Telefon Festnetz: 05653 9777-46

    Internet

    Bankverbindung

    Stadkasse Sontra

    Empfänger: Stadkasse Sontra

    IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra

    IBAN: DE31 5329 0000 0037 0059 08

    BIC: GENODE51BHE

    Bankinstitut: VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra

    IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Trauerfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English