Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Ansprechpartner
Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr Mittwoch: Von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.45 Uhr Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05659 9797-23
Telefax: 05659 9797-21
E-Mail: Anje.Munk@ringgau.de
Internet
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
c/o Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Telefon +49 (611) 535 – 2000
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-2000
Telefax: +49 611 535-2101
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de
Internet
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) -Außenstelle Eschwege-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-2000
Telefax: +49 611 535-2511
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:
- Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
- Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"
- Geoportal HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023
Stichwörter
Geobasisdaten, Liegenschaften, Liegenschaftskarte, Grundstücksgrenze, Grundbuchordnung, Geodaten, Flurstücke, Katasterkarte, Geoinformationen, Grundbuch, Flurstücksgrenze, Flurkarte, ALKIS, Liegenschaftskataster