amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ringgau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 3

    37296 Ringgau

    Öffnungszeiten

    Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr Mittwoch: Von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.45 Uhr Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05659 9797-0

    Telefax: 05659 9797-21

    E-Mail: gemeinde@ringgau.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Ringgau - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 3

    37296 Ringgau

    Öffnungszeiten

    Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr Mittwoch: Von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.45 Uhr Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05659 9797-11

    Telefax: 05659 9797-21

    E-Mail: gemeinde@ringgau.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English