Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Meißner - Fachbereich Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinterweg 4

    37290 Meißner

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05657 9896-0

    Telefax: 05657 9896-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-meissner.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de