Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt
Beschreibung
Der Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Brunnen und die Teiche, die Kinderspielplätze und die Sportstätten, das Hallenbad sowie die Friedhöfe und das Bestattungswesen.
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05602 807-153
Telefax: 05602 807-132
E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de
Kontaktperson
Herr S. Stück
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-140
E-Mail: s.stueck@hessisch-lichtenau.de
Herr P. Eysert
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-147
E-Mail: p.eysert@hessisch-lichtenau.de
Herr B. Krengel
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-174
E-Mail: b.krengel@hessisch-lichtenau.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden