Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt

    Beschreibung

    Der Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Brunnen und die Teiche, die Kinderspielplätze und die Sportstätten, das Hallenbad sowie die Friedhöfe und das Bestattungswesen.

    Adresse

    Postanschrift

    Landgrafenstraße 12

    37235 Hessisch Lichtenau

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05602 807-153

    Telefax: 05602 807-132

    E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales

    Beschreibung

    Der Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales - ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und soziale Angelegenheiten. Zu unseren Aufgaben zählen u.a die Durchführung von Wahlen, das Gewerbewesen, der Brandschutz, die Überwachung des ruhenden und - teilweise - des fließenden Verkehrs. Auch das Pass- und Meldewesen und der Fachdienst Standesamt mit dem Personenstandswesen gehören zum Fachbereich 3.
    Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld betreut der Fachdienst Soziales. Hier werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Kindertagesstätten, der Seniorenarbeit, die Gewährung von Wohngeld und weitere soziale Angelegenheiten bearbeitet.

    Adresse

    Postanschrift

    Landgrafenstraße 52

    37235 Hessisch Lichtenau

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05602 807-120

    Telefax: 05602 807-129

    E-Mail: ordnungsamt@hessisch-lichtenau.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glatteis, Schnee, Streupflicht, Schneeräumung, Räumpflicht, Eis, Winterdienst, Streusplitt, Sand, Streumittel, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Streusalz, Granulat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English