Reisegewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

    Beschreibung

    Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
      Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

    Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
    Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales

    Beschreibung

    Der Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales - ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und soziale Angelegenheiten. Zu unseren Aufgaben zählen u.a die Durchführung von Wahlen, das Gewerbewesen, der Brandschutz, die Überwachung des ruhenden und - teilweise - des fließenden Verkehrs. Auch das Pass- und Meldewesen und der Fachdienst Standesamt mit dem Personenstandswesen gehören zum Fachbereich 3.
    Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld betreut der Fachdienst Soziales. Hier werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Kindertagesstätten, der Seniorenarbeit, die Gewährung von Wohngeld und weitere soziale Angelegenheiten bearbeitet.

    Adresse

    Postanschrift

    Landgrafenstraße 52

    37235 Hessisch Lichtenau

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05602 807-120

    Telefax: 05602 807-129

    E-Mail: ordnungsamt@hessisch-lichtenau.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisegewerbe, Wandergewerbe, Handlungsreisender, Gewerbeanzeigen, Gewerbeangelegenheit, Reisegewerbegenehmigung, Reisegewerbekarte erweitern, Reisegewerbekarte, Gewerbekarte, Reisegewerbekarte verlängern, Anmeldungen, Reisegewerbeerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de